Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Teilversteigerung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Teilversteigerung
(Zwangsversteigerungsrecht)
0900-1 875 009-219
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zwangsversteigerungsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Teilversteigerung

Der Begriff Teilungsversteigerung oder auch Auseinandersetzungsversteigerung beschreibt ein besonderes, im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregeltes Verfahren der Zwangsversteigerung.

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung wird eine Gemeinschaft an einem Grundstück beendet.
Beispiel: Ehepartner, die ein Grundstück gemeinsam kaufen, lassen sich meist als Miteigentümer "zu je 1/2" im Grundbuch eintragen.

Kommt es zwischen den Ehepartnern zu einer Trennung, ist häufig die Verwertung der Immobilie wirtschaftlich dringend geboten, da eine finanzielle Doppelbelastung durch eine bestehende Grundstücksfinanzierung und einem nun zu zahlenden Unterhalt auftritt. Eine Verwertung der Immobilie durch einen freihändigen Verkauf ist der gesetzlichen Möglichkeit der Teilungsversteigerung vorzuziehen. Eine Teilungsversteigerung wird auf Antrag eines der Miteigentümer nach §§ 180 ff. ZVG betrieben.

Die Gemeinschaft wird durch das Zwangsversteigerungsverfahren aufgelöst.
Dabei wird die Immobilie in Geld umgewandelt. An diesem Geld (Erlös) setzt sich die Gemeinschaft jedoch fort. Sofern sich die Miteigentümer nicht über eine Auszahlung (beispielsweise entsprechend ihren Anteilen) einigen, wird der Erlös hinterlegt. Es muss dann eine Klage auf Zustimmung zur Auszahlung erhoben werden.

Gemeinschaften, deren Beendigung die Teilungsversteigerung vorbereiten kann, sind unter anderem die Erbengemeinschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gegebenenfalls auch die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG).

Zuständigkeit: Das Verfahren wird beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durchgeführt. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt.

Bei Fragen zu der komplexen und für den Nichtjuristen schwer verständlichen Materie der Zwangsversteigerung beraten Sie unsere Kooperationsanwälte gerne.

Stand: 16.03.2011

   
Ähnliche Themen:

Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Mietrecht Vollstreckungsgericht 
Kommanditgesellschaft Zwangsversteigerungsrecht Grundbuch 
Erbengemeinschaft Gesetz Verfahren Zwangsverwaltung Klage Antrag 
Zwangsversteigerung Verkauf Unterhalt Offene Handelsgesellschaft 
Ehepartner Zustimmung Miteigentümer Amtsgericht Geld 
Teilungsversteigerung Zwangsvollstreckungsrecht Gemeinschaft 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Jetta Kasper
Rechtsanwalt
Volker Scheinert
Rechtsanwalt
Uwe Peters
Rechtsanwältin
Mandy Turowski
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum