Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zivilgesetzbuch
Das Zivilrecht, also das Rechtsgebiet, das das Recht der Bürger als gleichrangige Rechtssubjekte zum Inhalt hat, ist in Deutschland vor allem im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), also dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das BGB ist gegliedert in einen Allgemeinen Teil, einen allgemeinen Schuldrechtlichen Teil, einen Besonderen Teil Schuldrecht, in das Sachenrecht, das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das Erbrecht. In vielen Ländern heißt das Regelwerk des Zivilrechts, Zivilgesetzbuch (franz. Code Civil, Schweizer Zivilgesetzbuch usw.). In der Bundesrepublik finden sich wie gesagt, die zivilrechtlichen Regelungen vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daneben gibt es jedoch immer noch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (ZGB-DDR), das zentrale Privatrecht-Gesetzeswerk für die ehemalige DDR, das dort 1976 das BGB ablöste. Das ZGB-DDR ist auch heute noch für Altfälle, z. B. aus dem Erbrecht, u.U. dem Familienrecht maßgebend.
Das europäische Parlament fordert seit einiger Zeit für Gesamt-Europa ein europäisches Zivilgesetzbuch. Dieses soll neben die nationalen ZGBs treten, diese aber nicht verdrängen.
Bei konkreten Fragen zum Zivilgesetzbuch stehen die Anwälte der deutschen Anwaltshotline gerne sowohl telefonisch als auch per Mail zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu, soweit vorhanden, ihre Vertragsunterlagen bereit. Stand: 10.02.2011