Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zeitungsabo
Zeitungsabo ist die spezielle Bezeichnung für einen besonderen Vertrag, mittels dem sich der Abonnent zur regelmäßigen Abnahme einer Zeitung gegen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet wird. Es handelt sich dabei um einen Dauervertrag, der binnen einer bestimmten, vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden kann. Die Vertragsbedingungen werden oft auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitung gehalten. Der Abovertrag kann als befristeter Vertrag abgeschlossen werden. Meistens wird die Befristung auf 2 Jahre festgelegt. Nach Ablauf der Befristung wird der Vertrag automatisch ohne einer besonderen Erklärung beendet. Wenn der Vertrag unbefristet ist, dann gilt er bis zu seiner Kündigung und endet nicht ohne einer Kündigungserklärung. Beim Abschluss des Vertrages sollte man sich erkundigen, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist.
Weitere Fragen beantworten Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 09.11.2011