Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zahlungsverkehr
Als Zahlungsverkehr bezeichnet man jegliche Formen des Austausches von Zahlungsmitteln zwischen Personen oder Firmen. Darunter fallen sowohl Barzahlungen als auch bargeldlose Zahlungen wie Überweisung, Zahlen mit EC- oder Kreditkarte oder auch das Ausstellen eines Verrechnungsschecks. Daneben gibt es noch die halb bare Zahlung, bei der z.B. der Schuldner bar auf das Konto des Gläubigers einzahlt oder der Gläubiger erhält einen Barscheck für das Konto des Schuldners.
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Stand: 01.07.2011