Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist ist die Frist, die ein Gläubiger seinem Schuldner zur Bezahlung einer Geldforderung gewährt. Innerhalb dieser Frist gerät der Schuldner grds. nicht in Verzug, das heißt, dass der Schuldner weder Verzugszinsen zahlen, noch Kosten für die Geltendmachung der Forderung ersetzen muss. Einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung vor Ablauf der Frist dürfte zumindest das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.
Gesetzliche Regelungen von einzelnen Zahlungsfristen finden sich nur in bestimmten Sondergesetzen. Eine allgemeine Zahlungsfrist gibt es nicht. Wird keine Zahlungsfrist vereinbart, befindet sich der Schuldner ohne gemahnt zu werden frühestens 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, wenn er auf diese Folgen hingewiesen wurde. Beachten Sie aber, dass immer dann, wenn keine Zeit für die Zahlung bestimmt ist, der Gläubiger diese im Zweifel sofort verlangen kann.
Wie lang Ihre Zahlungsfrist im Einzelfall ist, können Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Halten Sie für das Gespräch vorhandene Unterlagen wie z. B. Rechnungen bereit. Stand: 14.10.2011
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