Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zahlungserinnerung
Die Zahlungserinnerung ist eine unverbindliche und höfliche Aufforderung an den Schuldner, seine Leistung zu erbringen. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Die Zahlungserinnerung ist zu unterscheiden von der Mahnung. Mit der Mahnung wird der Schuldner ernsthaft und nachdrücklich aufgefordert, nunmehr unverzüglich oder innerhalb einer bestimmten Frist zu leisten, sodass dem Schuldner klar wird, dass er im Falle der Nichtleistung mit Konsequenzen zu rechnen hat, z.B. mit gerichtlichen Schritten. Mit Zugang der Mahnung gerät der Schuldner in Verzug und muss Verzugszinsen zahlen. Ob es sich tatsächlich nur um eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung handelt, ist nach dem tatsächlichen Inhalt der Erklärung zu beurteilen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 10.02.2011