Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist jede Erklärung, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet ist. Um einen Vertrag abzuschließen, müssen zwei oder mehr Personen Willenserklärungen abgeben, die sich im Hinblick auf die vertraglichen Rechte und Pflichten decken. Nur übereinstimmende Willenserklärungen können die Folgen eines Vertrages herbeiführen. Sind die Willenserklärungen nicht deckungsgleich, liegt ein sogenannter Dissens vor mit der Folge, dass ein Vertrag nicht zustande kommen kann. Die Willenserklärung erfordert nur in den im Gesetz bestimmten Fällen, z.B. beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, eine bestimmte Form. Ansonsten führen auch mündliche Willenserklärungen zu wirksamen Verträgen; Vertragsabschlüsse sind darüber hinaus durch sogenanntes schlüssiges Verhalten möglich.
Der Autofahrer, der in ein Parkhaus einfährt, erklärt damit gleichzeitig, dass er bereit ist, den für die Parkraumüberlassung zu zahlenden Betrag zu entrichten. Durch die Öffnung des Parkhauses erklärt der Parkhausbetreiber, dass er zu den ausgehängten Bedingungen bereit ist, den Parkplatz für die gewünschte Zeit zu vermieten.
Besteht der gewünschte rechtliche Erfolg in der Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Mietvertrag), so handelt es sich bei der darauf gerichteten Willenserklärung um eine Kündigung. Sie entfaltet ihre Wirkung dadurch, dass Sie dem anderen Vertragspartner zugeht. Eine deckungsgleiche Willenserklärung des Empfängers ist nicht erforderlich.
Haben sie Fragen zum Recht der Willenserklärung, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Schildern Sie dabei bitte, ob Sie einen Vertrag abschließen oder beenden wollen. Stand: 21.08.2008
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