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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Widerspruch


Grundsätzlich ist ein Widerspruch eine ablehnende Stellungnahme, die in bestimmten Fällen dem Gegner die Durchsetzung eines Rechts erschwert und auch nicht immer begründet werden muss. Beispielsweise wird bei Einlegung eines Widerspruchs die Kündigung eines Mietvertrages erschwert. Der Mieter hat also gemäß § 574 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein Widerspruchsrecht, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder anderen Angehörigen eine unbillige Härte bedeuten würde. Im vorgerichtlichen Zivilprozess ist ein Widerspruch ein förmlicher Rechtsbehelf, z.B. gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine einstweilige Verfügung. Der Widerspruch ist auch ein Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung oder dem Arrest.

Das Widerspruchsverfahren richtet sich bei einem gerichtlichen Mahnbescheid nach §§ 692 ff ZPO (Zivilprozessordnung). Der Widerspruch besitzt also im Mahnverfahren eine große Bedeutung. Wird gegen einen Schuldner ein Mahnbescheid (MB) erlassen, so kann dieser binnen zweier Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids schriftlich Widerspruch einlegen (§ 694 ZPO). Geschieht dies nicht oder nicht fristgerecht, erlässt das Gericht einen vorläufig vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid (VB). Der Erlass des Vollstreckungsbescheides richtet sich nach § 699 ZPO.

In der Regel führt dann die Einlegung eines Widerspruchs zu einem gerichtlichen Verfahren und Entscheidung durch ein Urteil. Im Verwaltungsrecht (öffentliches Recht) ist ein Widerspruch ebenfalls ein förmlicher Rechtsbehelf. Hier führt er zur Überprüfung eines behördlichen Handelns (z.B. dem Erlass eines Verwaltungsaktes). Durch sein Einlegen wird das meist der Klage vorausgehende Vorverfahren eingeleitet. Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob es sich im konkreten Fall lohnt, Widerspruch einzulegen. Auch wenn es grundsätzlich nicht möglich ist, exakte Aussagen über Erfolgsaussichten zu machen, so können wir durch unsere telefonische Rechtsberatung doch in den allermeisten Fällen zumindest der Entscheidungsfindung dienen. Wir sagen Ihnen auch offen, ob sich ein Gang zum Anwalt lohnt oder gar geboten ist.

Um diese Fragen abschließend klären zu können stehen Ihnen unsere Anwälte der deutschen Anwaltshotline unter der Direktwahl jederzeit mit kompetentem Rechtsrat zur Seite. Zu beachten ist, dass ein Widerspruch grundsätzlich nur innerhalb einer bestimmten Frist zulässig ist! Achten Sie darauf, diese nicht zu versäumen!
Stand: 20.04.2011

   
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