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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Wertminderung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wertminderung

Der Begriff der Wertminderung ist im deutschen Zivilrecht in verschiedenen Rechtsgebieten wie zum Beispiel bei der Sachmängelhaftung im Kauf- und Werkvertragsrecht, Mietrecht, allgemeinem Schadensersatzrecht anzutreffen. Mit der Wertminderung soll die vertragswidrige Minderwertigkeit des Vertragsgegenstandes oder die Wertminderung aufgrund eines Schadens kompensiert werden.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt.
Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie SOFORT mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Stand: 07.09.2009
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Mitbesitzer eines Hauses kann Mobilfunkanlage verbieten
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Mitbesitzer eines Hauses kann Mobilfunkanlage verbieten

Nürnberg (D-AH) - Normalerweise ist es dem Hausbesitzer freigestellt zu entscheiden, ob eine Mobilfunkanlage auf dem Dach seines Hauses zugelassen werden soll oder nicht. Ganz anders aber stellt sich die Rechtslage dar, wenn das Gebäude mehreren Eigentümern gehört, teilt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mit. In einem endgültigen Urteilsspruch (Az. 1 U 20/06) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt nämlich entschieden, dass das Veto nur eines von mehreren Hauseigentümern ausreicht, die Errichtung einer Antenne für den Mobilfunk auf der in gemeinschaftlichem Besitz befindlichen Immobilie zu untersagen.
Zwar blieb auch das Gericht in Karlsruhe zunächst bei der bisherigen Rechtsprechung, dass bei Einhaltung der festgelegten Grenzwerte die auf ein Grundstück einwirkende Beeinträchtigung durch eine Funkfeststation nur unwesentlich ist und deshalb kein Mieter von Wohnraum die Beseitigung einer Mobilfunkantenne verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat aber in einer Entscheidung dazu ausdrücklich ausgeführt, dass allein die Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume zu Wohnzwecken beeinträchtigen kann die weitere Argumentation der Oberlandesrichter.
Auch wenn ein Mangel der Wohnung im Rechtssinne nicht besteht, könne bei einer Vermietung allein aus Angst vor damit verbundenen Schäden möglicherweise nur ein geringerer Mietzinsertrag erzielt werden. Und da bereits die Möglichkeit einer Wertminderung in diesem Sinne ausreicht, kommt es in diesem Fall auf deren tatsächliches Eintreten nicht an, sagt Jovy.


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