Wandeln ist ein Begriff aus dem Kaufrecht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor der Schuldrechtsreform 2002 und wurde in der neuen Fassung durch den Begriff Rücktritt ersetzt, was aber dasselbe meint. Wandelung ist eine der möglichen Rechtsfolgen bei dem Kauf einer mangelbehafteten Sache und bedeutet, der Käufer bekommt sein Geld zurück und der Verkäufer seine verkaufte fehlerhafte Sache. Das Recht zur Wandlung (Rücktritt) ist daher neben den Rechten zur Minderung, Nachbesserung und dem Recht auf Schadenersatz ein so genanntes Gewährleistungsrecht.
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Stand: 06.04.2011