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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vollmacht

Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Vertretungsmacht bezeichnet dabei die Möglichkeit, einen anderen wirksam rechtsgeschäftlich verpflichten zu können. Neben der oben genannten Erteilung durch Rechtsgeschäft (z.B. Handlungsvollmacht, Prokura), kann sich die Vertretungsmacht auch aus dem Gesetz ergeben (z.B. bei Eltern für minderjährige Kinder). Häufig ergeben sich Probleme hinsichtlich der Wirksamkeit einer Vollmachtserteilung oder es ist fraglich, ob überhaupt eine Vollmacht erteilt wurde (davon kann zum Beispiel im Arbeitsrecht die Wirksamkeit einer Kündigung abhängig sein!). Die Bevollmächtigung ist in der Regel formfrei. Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Eine fehlende oder erloschene Vollmacht hat für alle Beteiligten sehr differenzierte Folgen, die auch Haftungsrisiken nach sich ziehen können. Wurde eine Vollmachtsurkunde erteilt, muss diese vom Bevollmächtigten nach dem Erlöschen der Vollmacht zurückgegeben werden. Wir erklären Ihnen auch, was Sie bei der Erteilung einer Vollmacht beachten müssen, und was in einer schriftlichen Vollmacht enthalten sein sollte. Die Rechtsberatung erfolgt sofort und bequem per Telefon durch die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 17.12.2010

   

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