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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verzugszinsen

Wenn ein Gläubiger von einem Schuldner Geld zu erhalten hat, soll er für die Wartezeit entschädigt werden. Deshalb gibt es einen gesetzlichen Zinssatz zu dem Forderungen zu verzinsen sind, wenn der Schuldner sich in Verzug befindet.

Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt dabei für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über den Basiszinssatz.

Aus einem anderen Rechtsgrund können auch höhere Zinsen verlangt werden.

Abseits des gesetzlichen Zinssatzes sind natürlich vereinbarte Zinsen für Darlehen oder Finanzierungsschäden für rückfinanzierende Gläubiger möglich.

Darüber wie Sie den Schuldner richtig in Verzug setzen, was es mit dem Basiszins auf sich hat und was ein Verbraucher ist erläutern Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne.
Stand: 17.11.2011

   
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