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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertriebsvertrag

Vertriebsverträge haben für Fachhändler enorme Bedeutung. In den Vertriebsverträgen werden regelmäßig die wichtigsten Eckdaten für den Vertrieb eines Produktes geregelt. Es sollten daher im Vertriebsvertrag die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, also auch der Ablauf der Zusammenarbeit geregelt werden.

In rechtlicher Hinsicht muss unterschieden werden, ob individuelle Vertriebsverträge ausgehandelt, formuliert und geschlossen werden oder ob auf Formularverträge zurückgegriffen wird. Werden Verträge mehrfach verwandt, liegt also kein individuelles Aushandeln der Vertragsbedingungen zugrunde, so sind die Vorschriften bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt zu beachten.

Dann unterliegen die Vertriebsverträge einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
So kann kann eine Klausel zur gestaffelten Leistungsvergütung unwirksam sein, wenn diese einen Wegfall oder eine wesentliche Reduzierung von Rabatten bei Nichteinhalten der vorgesehenen Absatzzahlen vorsieht und diese Rechtsfolge ohne Rücksicht auf ein Verschulden, eine Abmahnung, den Zeitraum der Absatzunterschreitung oder dessen Größenordnung eintreten soll.

Schadenersatzpauschalen oder Vertragsstrafen dürfen in Vertriebsverträgen nicht außer Verhältnis zur Erheblichkeit des Vertragsverstoßes und seinen Folgen für den Vertragspartner stehen.

Für Fragen im Zusammenhang mit Reglungen eines Vertriebsvertrages stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand: 23.11.2011

   
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