Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertretung
Ganz allgemein versteht man unter Vertretung das Auftreten bzw. Handeln einer Person stellvertretend für eine andere. Die Vertretung im rechtlichen Sinne bezieht sich dabei auf die Vertretung bei der Abgabe einer Willenserklärung, also etwa bei einem Vertragsschluss. Es gibt zahlreiche Fälle, bei denen eine Vertretung möglich oder sogar nötig ist. Der wahrscheinlich wichtigste Fall besteht in der elterlichen Vertretung des Kindes bei jeder Art von rechtsgeschäftlichem Handeln, das Rechtswirkung für das Kind begründet. Aber auch die Vertretung von nur beschränkt geschäftsfähigen Personen ist hier zu nennen.
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