Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragsverletzung
"Vertrag kommt von Vertragen" ist ein alter Allgemeinplatz. In einem Vertrag gleich, ob mündlich oder schriftlich geschlossen, werden bezüglich einer Sache die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt und festgehalten. Wer sich mehr Rechte herausnimmt als ihm zustehen oder seine Pflichten nicht erfüllt, verletzt den Vertrag. Im Zivilrecht und den verwandten Rechtsgebieten werden kraft Gesetzes die Konsequenzen für den Fall der Vertragsverletzung geregelt. Das sind Bestimmungen wie sich Rechte und Pflichten nach einer Vertragsverletzung verändern, die Schadensersatz begründen oder bei sog. Dauerschuldverhältnissen wie Miete und Arbeitsvertrag die Beendigung des Vertrages regeln.
Oft kommt es auf die richtige Reaktion auf eine Vertragsverletzung an, um die Rechte des vertragstreuen Parts zu sichern. Sprechen Sie frühzeitig mit uns, um die richtige Taktik für Ihren Fall zu finden. Stand: 06.12.2011
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