Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragstyp
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind bestimmte Vertragstypen geregelt, wie z.B. der Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag. Dabei handelt es sich um Standardverträge, die extrem häufig abgeschlossen werden. Dank der gesetzlichen Regelungen ist es nicht notwendig, alle Eventualitäten im Vertrag zu berücksichtigen. Wenn nichts Besonderes vereinbart wurde, gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Gleichzeitig enthält das Gesetz oft einen verbindlichen Mindestschutz für die vermeintlich schwächere Vertragspartei. Die Vertragsparteien sind bei der Vertragsgestaltung aber nicht auf die gesetzlichen Vertragstypen beschränkt. Sie können diese mischen, kombinieren oder auch neue Regelungen erfinden (Vertragsfreiheit).
Bei Fragen zum Vertragstyp und -inhalt und zu dessen Kontrolle hilft Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter.