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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe - geregelt in den §§ 339 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - ist eine Leistung, die der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht vertragsgemäßen Erfüllung einer Verbindlichkeit verspricht. Zweck der Vertragsstrafe ist zum einen die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit durchzusetzen, zum anderen soll mit ihr dem Gläubiger der Nachweis eines eingetretenen Schadens erleichtert werden. Die Vertragsstrafe ist meist auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gerichtet. Die Vertragsstrafe ist mit dem Verzug verwirkt und ist entweder statt oder neben der Erfüllung zu erbringen. Ist sie unverhältnismäßig hoch, kann sie durch Urteil herabgesetzt werden. Vertragsstrafen finden sich zum Beispiel häufig in Arbeitsverträgen.

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Vertragsstrafe-Klauseln in Arbeitsverträgen und zur Angemessenheit der Höhe der Vertragsstrafe ist vielfältig. Hier empfiehlt es sich, den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Viele Fragen zu diesen Themen lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.

Stand: 10.02.2011

   
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