Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragspartner
Die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft geschieht regelmäßig mittels eines geschlossenen Vertrages. Der Vertrag ist in der Regel ein zweiseitiges oder auch mehrseitiges Rechtsgeschäft, durch welches durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen ein rechtlicher Erfolg erzielt werden soll.
Das Zustandekommen eines solchen Vertrages geschieht durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Diese sind das Angebot (Antrag zum Vertragsschluss) und die Annahme dieses Antrages zum Vertragsschluss.
Als Vertragspartner wird diejenige Partei eines Vertrages bezeichnet, welche den Vertrag mit eingegangen ist. Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner eines Kaufvertrages ist daher für die Erwerberin und den Erwerber der Kaufsache, die Verkäuferin beziehungsweise der Verkäufer. Die Vertragspartnerin und der Vertragspartner sind mithin diejenige Partei, von welcher die Gegenpartei die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten fordern kann.
Zu allen Fragen betreffend das Vertragsrecht berät Sie ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit.
Stand: 13.01.2011
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