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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragspartner

Die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft geschieht regelmäßig mittels eines geschlossenen Vertrages. Der Vertrag ist in der Regel ein zweiseitiges oder auch mehrseitiges Rechtsgeschäft, durch welches durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen ein rechtlicher Erfolg erzielt werden soll.

Das Zustandekommen eines solchen Vertrages geschieht durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Diese sind das Angebot (Antrag zum Vertragsschluss) und die Annahme dieses Antrages zum Vertragsschluss.

Als Vertragspartner wird diejenige Partei eines Vertrages bezeichnet, welche den Vertrag mit eingegangen ist. Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner eines Kaufvertrages ist daher für die Erwerberin und den Erwerber der Kaufsache, die Verkäuferin beziehungsweise der Verkäufer. Die Vertragspartnerin und der Vertragspartner sind mithin diejenige Partei, von welcher die Gegenpartei die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten fordern kann.

Zu allen Fragen betreffend das Vertragsrecht berät Sie ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit.
Stand: 13.01.2011
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Bestellung eines Neuwagens ist bindend
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Bestellung eines Neuwagens ist bindend

Nürnberg (DAH) - Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Dass zeigt ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg (Az. 5 U 147/04). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mitteilt, verurteilte das Gericht einen Mann aus Franken zu 6.000 Euro Schadensersatz. Der Mann hatte bei einem Autohändler einen BMW bestellt und sich dann geweigert, den Neuwagen abzunehmen.
Satte 40.000 Euro kostete der Traumwagen. Der Kaufvertrag war dennoch schnell unterschrieben. Als Bedingung vereinbarten die Vertragspartner, dass der Besteller den Wagen innerhalb von 14 Tagen abnehmen muss - andernfalls konnte der Verkäufer 15 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Bereits vier Tage später widerrief der Besteller den Auftrag. Sein Argument: Der Abschluss eines Leasingvertrages mit der Bank des Autohändlers ist Bedingung des Kaufs gewesen. Da der Leasingvertrag aber nicht zustandegekommen ist, brauche ich den Wagen auch nicht abzunehmen, meinte der Franke.
Das sahen die Bamberger Richter anders. Nach dem Vertrag haben sie sich zum Kauf des Autos verpflichtet - die Finanzierung ist allein ihr Problem. Bestellt ist eben bestellt. Rechtsanwalt Kai Steinle von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) warnt vor der übereilten Unterschrift, ohne vorher bereits die Finanzierung des Kaufs geklärt zu haben: Die Bestellung eines Neuwagens bei einem Fachhändler ist grundsätzlich bindend. Und auch gegen die Höhe der vereinbarten Schadenspauschale hat Anwalt Steinle keine Bedenken: Sie entspricht der Höhe der Gewinnspanne eines Autohändlers bei einem Neuwagengeschäft.


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