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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vertragserfüllung

Verträge verpflichten alle Vertragsteile zur Leistung, zur Duldung oder zur Unterlassung. Diese Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.

Verträge müssen erfüllt werden.

Vertragserfüllung ist gegeben, wenn die Beteiligten eines Vertrages ihre Haupt- und Nebenpflichten erfüllt haben. Durch die Vertragserfüllung erlischt das Schuldverhältnis gem. § 362 BGB. Das Löschen des Schuldverhältnisses bewirkt, dass beide Teile nicht mehr durch den Vertrag miteinander verbunden sind. D. h., der Käufer kann beispielsweise nicht noch einmal die Lieferung einer gekauften Sache verlangen, der Verkäufer dagegen nicht nochmals die Bezahlung.

Auf Vertragserfüllung kann auch Zug um Zug gegen die vereinbarte Gegenleistung geklagt werden.

Auch wenn das Vertragsverhältnis erfüllt worden ist, sind die Partner eines erloschenen Vertrages trotzdem nicht rechtlos. Es knüpfen sich so genannte Sekundärrechte an, beispielsweise die Gewährleistung beim Kauf einer Ware.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 04.01.2011

   
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