Versteckter Mangel: Wann besteht Anspruch auf Sachmängelhaftung?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist ein versteckter Mangel?

Ein Mangel wird festgestellt, indem der Soll-Zustand einer Ware mit dem Ist-Zustand abgeglichen wird. Kurzum: Ist sie anders beschaffen als zunächst vereinbart, liegt ein Mangel vor. Von einem versteckten Mangel spricht man dann, wenn dieser bei Vertragsabschluss zumindest für eine Partei nicht offensichtlich zu erkennen – also verdeckt – war.

Arglistiges Verschweigen des versteckten Mangels führt zu Sachmängelhaftung

Der Begriff Sachmangel oder Mangel findet sich vor allem Im Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht. § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert nicht den Mangel als solchen sondern sagt, dass eine Sache frei von Sachmängeln ist, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Parteien bestimmen danach die Soll-Beschaffenheit der verkauften Sache. Weicht die Ist-Beschaffenheit nach erfolgter Übergabe von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit ab, liegt ein Mangel vor. Von einem versteckten Mangel wird umgangssprachlich dann gesprochen, wenn ein solcher bei Vertragsabschluss zumindest für eine Vertragspartei nicht offensichtlich erkennbar war. Juristisch gibt es diesen Begriff nicht, insofern begründet er auch keine Rechte. Was zur Sachmängelhaftung führen kann ist das arglistige Verschweigen eines dem Verkäufer bekannten Mangels. Dann kann der Käufer bei entsprechendem Nachweis trotz eines Gewährleistungsausschlusses Mangelrechte geltend machen. Bei nicht behebbaren Mängeln, kann sogar die Rückabwicklung des Vertrages erfolgen.

Versteckter Mangel: Beratung durch einen Anwalt

Wenn es um versteckte Mängel geht, können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie diese für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Ein erfahrener Anwalt bewertet Ihre Dokumente und schätzt ein, ob tatsächlich ein versteckter Mangel vorliegt und ob ein Anspruch auf Sachmängelhaftung besteht. Die durchschnittliche Telefonberatung dauert lediglich 8 Minuten und kostet somit nicht mehr als 16 Euro.


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