Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versäumnisurteil
Ein Versäumnisurteil ist die Konsequenz aus abgelaufenen Fristen im Prozess. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 330 ff, aber auch an einigen verstreuten Stellen der Zivilprozessordnung (ZPO).
Unter welchen Umständen ein Versäumnisurteil ergehen darf und wie man sich im Falle verschuldeter oder unverschuldeter Fristversäumnis (z.B. wegen mehrwöchigen Urlaubs oder Geschäftsreise oder Zustellfehlern der Post usw.) dagegen zur Wehr setzen kann, darüber berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline unter der oben stehenden Telefonnummer oft in wenigen Minuten.
Er zeigt Ihnen auf, wie Sie sich weiter verhalten müssen und wie auf bestimmte Aktionen der Gegenseite zu reagieren ist, bzw. wie ihnen vorgebeugt werden kann. Stand: 20.10.2011