Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verleihen
Die Leihe ist die unentgeltliche Miete. Es handelt sich um die Übergabe einer Sache zur unentgeltlichen Nutzung mit Rückgabeversprechen.
Mit dieser Übergabe ist kein Eigentumsübergang verbunden. Der Leiher muss mit der Sache sorgfältig umgehen und sie spätestens auf Verlangen des Verleihers an diesen oder an einen von dem Verleiher bestimmten Dritten heraus geben.
Der Sorgfaltsmaßstab wird, da die Leihe stets unentgeltlich ist, gemessen an der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Dieser Maßstab ist geringer als der der Sorgfalt in fremden Angelegenheiten. Die Leihe ist immer unentgeltlich, wird Entgelt bezahlt liegt eine Miete vor.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.01.2011
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