Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verjährung
Aufgrund von gesetzlichen Regelungen sind nach einem bestimmten Zeitablauf bestimmte Rechte nicht mehr durchsetzbar. Diese Rechte sind verjährt. Für die Verjährung werden von den jeweiligen Rechtsnormen verschiedene Fristen genannt, nach deren Ablauf der das Recht nicht mehr durchsetzbar ist (Einrede der Verjährung). Die regelmäßige Verjährungsfrist richtet sich nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Auch der Beginn der Frist, die Hemmung des Fristablaufs, die Unterbrechung einer Frist und auch Regelungen für das Ende einer Frist sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Danach richtet sich der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 199 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit. Es empfiehlt sich in jedem Falle, wenn es um Verjährungsfragen geht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um sicherzustellen, wie die Rechtslage ist. Für eine erste Beratung und damit Klärung, ob in ihrem individuellen Fall bereits Verjährung bzw. die Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht mehr möglich ist, stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Seite. Stand: 10.10.2011
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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Verjährung
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