Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verjähren
Aufgrund von gesetzlichen Regelungen sind nach einem bestimmten Zeitablauf bestimmte Rechte nicht mehr durchsetzbar. Diese Rechte sind verjährt. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Rechte nicht mehr bestehen. Es ist vielmehr so, dass der Schuldner des Anspruchs die Einrede der Verjährung erheben kann, wenn er den Anspruch abwehren will. Tut er das nicht, kann auch ein verjährter Anspruch durchgesetzt werden.
Für die Verjährung werden von den Gesetzen verschiedene Fristen genannt, nach deren Ablauf der das Recht nicht mehr durchsetzbar ist (Einrede der Verjährung). Auch der Beginn der Frist, die Hemmung des Fristablaufs, die Unterbrechung einer Frist und auch Regelungen für das Ende einer Frist sind in verschiedenen Gesetzen zu finden.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt im Zivilrecht 3 Jahre. Rechte an einem Grundstück verjähren in 10 Jahren. Weiterhin ist im Zivilrecht auch eine 30-jährige Verjährungsfrist geregelt.
Es empfiehlt sich in jedem Falle, wenn es um Verjährungsfragen geht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um sicherzustellen, wie die Rechtslage ist.
Stand: 04.01.2011
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