Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verfügungsvollmacht
Eine Verfügungsvollmacht kann unter anderem für den Fall der geistigen Gebrechlichkeit im Alter getroffen werden. Dabei sollte geregelt werden, für wen die Vollmacht gilt, wie und unter welchen Voraussetzungen sie gegenüber Dritten wirkt und welche Bereiche von Rechtsgeschäften sie umfasst.
Zu denken ist vor allem an finanzielle und Versorgungsangelegenheiten, steuerliche Problematiken, Verfügungen über bewegliches Vermögen und Immobilien, Schenkungen, den Bereich der Sozialleistungen, ärztliche Behandlungen sowie Unterbringungsfragen und freiheitsentziehende Massnahmen wie die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen und sonstige Einzelmassnahmen.
Eine Verfügungsvollmacht kann sich aber auch lediglich auf die Verfügungsberechtigung über ein Bankkonto beziehen; etwa in der Weise, dass einer der Ehepartner Kontoinhaber ist, während der andere lediglich eine Verfügungsberechtigung besitzt.
Da bei diesen Fragen oft ganz erhebliche finanzielle Interessen zu berücksichtigen sind, empfiehlt sich stets eine Beratung durch geeignete Personen. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann Sie im Rahmen einer telefonischen Erstberatung über viele wichtige Dinge aufklären und den weit gesteckten Regelungsbereich für Sie sinnvoll eingrenzen.
Stand: 04.01.2011