Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema verdeckte Mängel
Der verdeckte oder versteckte Mangel ist ein Begriff, der im Gesetz nicht definiert oder genannt wird.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist beispielsweise eine Kaufsache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist unter anderem die Sache dann frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
Zu allen Fragen betreffend die Mängelhaftung und zu verdeckten Mängeln berät Sie ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit.
Stand: 08.06.2011