Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verbrauchervertrag
Bei juristischen Fragen zum Thema Verbrauchervertrag sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Hierbei handelt es sich um Verträge, die zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) geschlossen werden. Es kann sich dabei um verschiedene Arten von Verträgen (Kaufverträge, Dienst- oder Werkverträge usw.) handeln, maßgeblich ist, dass die Parteien des Vertrages Unternehmer und Verbraucher sind. Für diese Verträge gelten eine Reihe von Sonderregelungen, die der Gesetzgeber zum Schutze des Verbrauchers erlassen hat.
Liegt ein Verbrauchervertrag vor, gilt in jedem Falle Verbraucherschutz: Hierunter wird die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen verstanden, die den Verbraucher im Verhältnis zum Unternehmer beim Abschluss von Verträgen und anderen Rechtsgeschäften vor Übervorteilung schützen sollen. Eine Vielzahl dieser Regelungen befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbes. In den §§ 305 ff. und §§ 312 ff. Beispiele für diesen Schutz sind die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Informationspflichten des Unternehmers beim Abschluss von Verträgen und Widerrufsrechte des Verbrauchers.