Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind - allgemein gesagt - zivilrechtliche oder wirtschaftliche unumgängliche Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem Dritten, dem so genannten Gläubiger. Ursprünglich stammt der Begriff aus der Bilanzbuchhaltung. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen Rechnungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Bei Firmen mit der Pflicht zu bilanzieren, sind Verbindlichkeiten Verpflichtungen, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Zu diesen Verpflichtungen gehören zum Beispiel Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anzahlungen von Kunden und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (sog. Warenschulden). Die Erfüllung stellt eine wirtschaftliche Belastung dar. Im Gegensatz zu den Rückstellungen sind die Verbindlichkeiten eindeutig quantifizierbar.
Bei Fragen zu Verbindlichkeiten können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.
Stand: 30.07.2011
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