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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterlassungsansprüche

Die Ausübung von Rechten findet ihre Grenze grundsätzlich dort, wo die Rechte anderer Personen beeinträchtigt werden. Werden Rechte beeinträchtigt, hat der Beeinträchtigte gegen den anderen, den sogenannten Verletzer einen Anspruch auf Unterlassung. Das Gesetz kennt verschiedene Fälle, in denen Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Besonders häufig kommt dies bei Grenzverletzungen und Ruhestörungen im Nachbarrecht vor. Denkbar ist dies aber auch bei Verletzung des Namensrechts. Bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen sind einige Besonderheiten zu beachten, die sich aus der Art und Weise der Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen ergeben. So muss der Verletzer nicht nur aufgefordert werden, eine näher bezeichnete Störung zu unterlassen; erforderlich ist vielmehr, dass der Verletzer darüber hinaus aufgefordert wird, innerhalb der für die Unterlassung gesetzten Frist auch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, die beanstandete Störung auch für die Zukunft zu unterlasse und sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verpflichten, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Falls Sie Fragen zu Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen haben, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Bitte schildern Sie zu Beginn des Gesprächs genau die Störung, deren Unterlassung Sie verlangen wollen.
Stand: 10.10.2011

   
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