Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unterlassungsanspruch
Das BGB gewährt in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Beeinträchtigungen (§§ 12, 862, 1004 BGB, Namensrecht, Besitzschutz, Eigentumsstörungen; sog. negatorischer Unterlassungsanspruch).
Weitere gesetzliche Unterlassungsansprüche bestehen beim Recht der Firma, der Marken, beim Urheberrecht, im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, beim Patent etc. Zudem gibt es nach der Rechtsprechung in Analogie zu diesen Bestimmungen bei allen Verletzungen absoluter Rechte und Schutzgesetze durch eine objektiv rechtswidrige unerlaubte Handlung einen Unterlassungsanspruch (sog. quasinegatorischer Unterlassungsanspruch).
Der vorbeugende Unterlassungsanspruch kann dann geltend gemacht werden, wenn künftig die Gefahr eines Eingriffs in ein geschütztes Recht besteht. Diese Gefahr muss bereits hinreichend konkret sein. Ist ein Eingriff bereits geschehen, so ist die Gefahr weiterer Eingriffe, d.h. eine Wiederholungsgefahr notwendig.
Weitere Fragen beantworten unsere Kooperationsanwälte gerne telefonisch oder per E-Mail.
Interessante Beiträge zum Thema Unterlassungsanspruch
Bewohner eines Pflegeheims dürfen ins Nachbargrundstück schauen Nürnberg (D-AH) - Der Eigentümer eines Grundstücks, dessen häusliches und Gartenleben sich unter den Augen Dutzender Bewohner eines angrenzenden Pflegeheimes abspielt, kann für die davon ausgehende Beeinträchtigung keinen ...weiter lesen
Werbemüll - in die Mülltonne! Nürnberg (D-AH) - Was tun, wenn aufdringliche Werbesendungen
sich als ungebetene Gäste zur eigentlichen Post im Briefkasten gesellen?
Auf keinen Fall Hals über Kopf zum Gericht rennen und ein
Zustellungsverbot erwirken ...weiter lesen
Verstorbener Internet-Nutzer Nürnberg (D-AH) - Das Netz lässt selbst die Toten mit all ihren Sünden wieder auferstehen: Wer sich zu Lebzeiten auf krumme Weise im Internet herumgetrieben hat, kann noch nach seinem Tode den engsten Familienangehörigen ...weiter lesen
2.000 Euro Streitwert für eine unerwünschte SMS Nürnberg (D-AH) - Wer ungebetene Werbebotschaften per SMS erhält, der kann gerichtlich die Unterlassung verlangen. Hatte er sich die Zusendung ausdrücklich verbeten, steht ihm als Streitwert, nach dem sich die Anwalts- und ...weiter lesen
Persönliche Schmähungen im Internet werden gerichtlich bestraft Nürnberg (D-AH) - Sau-teuer: Wer in einem Web-Forum eine konkrete Person als Sau im Dreck diffamiert, verstößt gegen Recht und Gesetz und muss dafür geradestehen - im Wiederholungsfall mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 ...weiter lesen
Verstoß gegen Betriebsvereinbarung Nürnberg (D-AH) - Nur Geld statt Gefängnis: Der Betriebsrat kann die Geschäftsführer des Unternehmens nicht per Ordnungshaft zur Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zwingen lassen. Erlaubt ist in einer solchen Auseinandersetzung ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Unterlassungsanspruch
Wie kann ich mich gegen Verleumdungen wehren? Frage: Ich wohne mit meiner Frau und unserer gemeinsamen Tochter (20 Monate) seit einem Jahr in einer neuen Mietwohnung (3 Familienhaus).Seit unserem Einzug haben wir ständige Auseinandersetzungen mit unsere... Antwort: Sehr geehrter Mandant,je nach Intensität und Inhalt der Behauptungen und Verleumdungen Ihres Nachbarn besteht einerseits ein strafrechtlicher Schutz (1) und alternativ oder daneben ein zivilrechtliche ...⇒ zum vollständigen Fall
Wie kann man rechtlich gegen nächtliche Ruhestörungen der Nachbarn vorgehen? Frage: Ich möchte mich darüber erkundigen, welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen um ich gegen wiederholte nächtliche Ruhestörung durch einen Nachbarn zu wehren... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,Grundsätzlich ist es möglich eine Unterlassungsklage gegen die Lärmverursacher vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht zu erheben. Beachten Sie aber bitte ...⇒ zum vollständigen Fall