Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umwandlung
Der Begriff der Umwandlung kommt aus dem Gesellschaftsrecht und meint damit zunächst global den Begriff der Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft. Einzelheiten sind im Umwandlungsgesetz und in steuerlicher Hinsicht im Umwandlungssteuergesetz geregelt.
Zur gesellschaftsrechtlichen Umwandlung gehören die Verschmelzung durch Aufnahme, Neugründung, die Spaltung zur Aufnahme und Neugründung, die Ausgliederung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel.
Die einzelnen Formen der Umwandlung bedingen ganz unterschiedliche steuerliche Folgen, weswegen eine Entscheidung für oder gegen eine Form der Umwandlung neben den gesellschafts- und haftungsrechtlichen Aspekten immer auf ihre steuerlichen Folgen hin zu überprüfen ist.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 21.12.2010
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