Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umtauschrecht
Zum Thema Umtauschrecht ist festzustellen, dass diesbezüglich häufig Missverständnisse bestehen. Es gibt kein generelles Umtauschrecht bei mangelfreien Sachen. Gesetzlich geregelt sind die Gewährleistungsrechte, die der Käufer einer mangelhaften Sache gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Dazu gehören Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und auch Schadensersatz. Häufig wird auch das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Haustürgeschäften und Fernabsatzgeschäften mit einem generellen 14-tägigen Rückgaberecht gleichgesetzt.. Aufgrund dieser Rechtsirrtümer schließen Verbraucher häufig Verträge ab ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass mit Vertragsschluss grundsätzlich jeder Kaufvertrag, egal ob nun über ein Kleidungsstück, eine Einbauküche oder einen Pkw den Käufer rechtlich verbindlich verpflichtet, den Kaufpreis zu entrichten und den Kaufgegenstand abzunehmen. Ein Umtauschrecht besteht daher nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder aber eine entsprechende Zusage des Verkäufers vorliegt. Ansonsten stellen die üblichen Umtauschaktionen des Einzelhandels reine Kulanzhandlungen dar.
Im Einzelfall sollte geklärt werden, welche Möglichkeit in Frage kommt. Unsere Anwälte beantworten alle Ihre Fragen zum Umtauschrecht sofort per Telefon.