Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umtausch
Ein sogenanntes "Umtauschrecht", d.h. das Recht, eine gekaufte Sache ohne jeglichen Grund zurückzugeben, besteht gesetzlich nicht. Gesetzlich geregelt ist ein Umtauschrecht, Rücktritt genannt, nur für den Fall, dass eine Sache gekauft und mangelhaft ist und eine Nacherfüllung in Form einer Reparatur oder Neulieferung nicht möglich bzw. fehlgeschlagen ist. In diesem Fall ist die Sache an den Verkäufer zurückzugeben und von diesem an den Käufer das Geld zurückzuzahlen. Viele Händler gewähren jedoch ein Umtauschrecht aus Kulanz oder sichern dieses gegen Vorlage des Kassenbelegs zu (z.B. in Form eines Aushanges an der Kasse). Wird der Umtausch gewährt, gilt nicht die Devise "Geld zurück"; vielmehr muss sich der Kunde mit einem Gutschein begnügen. Außerdem beschränken viele Händler den Umtausch auf 14 Tage nach dem Kauf.
Viele Fragen zum diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit. Stand: 18.03.2011
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