Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Treuhänder
Ein Treuhänder hat in Bezug auf das Treuhandeigentum(zB ein Grundstück) nach außen die volle Rechtsstellung eines Eigentümers, die jedoch in der Regel aufgrund des mit dem Treugebers abgeschlossenen Vertrages nach innen Beschränkungen unterliegt. Der Treuhänder kann also nach außen über das Eigentum verfügen, z.B. weiterveräußern, macht sich dadurch aber möglicherweise schadenersatzpflichtig gegenüber dem Treugeber. Der wichtigste Fall der eigennützigen Treuhand ist die Sicherungsübereignung.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwalt Stand: 13.01.2011