Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Transportschäden
Wird im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs eine Sache vom Unternehmer an den Verbraucher/Käufer abgesandt, so trägt die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf dem Transportwege der Unternehmer. Trifft die Ware also beim Verbraucher nicht ein oder trifft sie beschädigt ein, so braucht der Verbraucher keine Zahlung zu leisten.In diesem Falle kann der Unternehmer jedoch vom Spediteur Schadenersatz verlangen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 13.01.2011