Titel ist ein Begriff aus dem Vollstreckungsrecht. Erfüllt ein Schuldner nicht freiwillig die Verpflichtungen aus einem gegen ihn gerichteten Urteil, muss dieses Urteil im Zwangsvollstreckungswege durchgesetzt werden. Ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbares Urteil ist dann der dazu dienende Vollstreckungstitel. Das Gericht versieht dann sein Urteil mit einer Vollstreckungsklausel, worauf dann die Vollstreckungsorgane (z.B. der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht bei einer Forderungs-, Lohn- bzw. Kontopfändung) den Titel vollstrecken können). Eine titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren. Neben dem Urteil ist z.B. auch der Vollstreckungsbescheid ein Titel. Bei entsprechender Formulierung kann ggf. auch aus einer notariellen Urkunde direkt vollstreckt werden. Diese stellt dann den Titel dar. Wenn Sie näheres bzgl. der Erlangung eines Titels und der Durchsetzung eines solchen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die kompetenten Anwältinnen und Anwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 29.12.2010
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