Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Termingarantie
Von einer Termingarantie wird gesprochen, wenn ein Vertragspartner dem anderen Vertragspartner rechtsverbindlich zusichert, eine bestimmte Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht zu haben. Termingarantien sind häufig in Bauträgerverträgen zu finden. Sehr häufig ist in der entsprechenden Termingarantie-Abrede auch geregelt, welche Sanktionen an das Nichteinhalten des Termins geknüpft werden. Häufig enthalten die Verträge für diesen Fall eine Vertragsstrafe als pauschalierten Schadensersatz. Oft kommt es zum Streit, ob ein Termin eingehalten oder nicht bzw. ob eine Vertragsstrafe angefallen ist bzw. in welcher Höhe sich diese beläuft. Sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Beratung im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Falle eines Streites über eine Termingarantie stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung!
Stand: 29.12.2010