Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Tantiemen
Als Tantieme bezeichnet man das vertragliche Entgelt, das der Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die Nutzung desselben erhält, wenn das Werk kommerziell verwertet werden soll. Der Nutzer erwirbt vertraglich das Recht, das Werk in genau festgelegter Art und Weise wirtschaftlich zu verwerten, und zahlt im Gegenzug die Tantieme, also eine Nutzungsgebühr. Wenn ein Werk sich als wirtschaftlich besonders erfolgreich erweißt, sieht das Urhebergesetz darüber hinaus die Möglichkeit vor, den Urheber nachträglich an den Gewinnen aus der Verwertung des Werkes durch Zahlung einer höheren Nutzungsgebühr zu beteiligen
Bei Fragen rund die Tantieme können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung den Nutzungsvertrag vorliegen haben.
Stand: 04.01.2011