Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Störung Kaufvertrag
Fragen rund um das Thema Kaufvertrag machen einen großen Teil der eingehenden Anrufe aus. Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Durch diesen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Kaufvertrag richtet sich nach den Regelungen der §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eng verknüpft mit diesem Bereich ist das neue Gewährleistungsrecht, welches am 01.01.2002 in Kraft getreten ist und dem Käufer erweiterte Rechte gewährt.
Kaufverträge können sich auf Sachen aller Art beziehen, z.B. Autos, Möbel, Computer, etc. Sie können mündlich, schriftlich, oder auch online z.B. über Ebay abgeschlossen werden. Für Kaufverträge über bestimmte Sachen ist eine besondere Form erforderlich, etwa beim Kauf eines Grundstückes.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.
Stand: 20.10.2011