Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Stellvertreter
Ein Stellvertreter ist eine Person, welche aufgrund einer Vollmacht dazu befugt ist, eine andere Person innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht rechtlich zu vertreten. Gesetzlich ist die Stellvertretung in den §§ 164 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Es gibt aber auch gesetzliche Stellvertreter, so z. B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind gemäß § 1629 BGB und der Geschäftsführer für eine GmbH gemäß § 35 GmbHG. Daneben gibt es die nach der Rechtsprechung anerkannten Rechtsfiguren der Anscheins- und Duldungsvollmacht. Hiernach kann unter Umständen jemand als Stellvertreter in Erscheinung treten, obwohl tatsächlich keine gesetzliche oder vertragliche Vollmacht besteht. Die Fragen rund um den Stellvertreter können vielfältig, die Recherche im Internet dazu unergiebig sein. Ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wird Ihnen in der Regel binnen weniger Minuten telefonisch weiterhelfen können; in komplizierteren Fällen erklärt er Ihnen das weitere Vorgehen, und hilft Ihnen damit, rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Stand: 30.12.2010
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