Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sperrkonto
Das Sperrkonto bezeichnet ein besonderes Konto, bei dem der Inhaber nichts mehr abheben kann, aber der Begünstigte auch nicht ohne weiteres an sein Geld heran kommt. Er benötigt das Einverständnis des Inhabers.
Anstelle des Sperrkontos bei der Bank ist oft die Hinterlegung eines Geldbetrages bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes vorzuziehen, da diese unter bestimmten Bedingungen erfüllende Wirkung hat.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 15.04.2011