Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sparvertrag
Mit dem Begriff "Sparvertrag" können Tausende von Bank-Produkten bezeichnet werden. Nahezu jedes langfristige Finanzgeschäft kann darunter fallen. Beispielsweise seien hier genannt ein Sparvertrag gemäß § 8 des 5. Vermögensbildungsgesetzes zwischen Arbeitgeber und -nehmer, Ratensparvertrag, Bonussparen, Ansparkonto, Banksparplan.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, BGH-Urteil vom 17.02.2004 (AZ: XI ZR 140/03), ist bei langfristig angelegten Sparverträgen eine formularmäßige Zinsänderungsklausel, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumt, unwirksam.
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Stand: 15.04.2011