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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind im Bereich des Arbeitsrechts einmalige Zahlungen an Arbeitnehmer. Hierbei gibt es verschiedene Unterscheidungen so z. B. danach, ob die Sonderzahlungen ausschließlich für die erbrachte Arbeitsleistung oder auch für die betriebliche Treue des Arbeitnehmers geleistet wird.

Des Weiteren werden im Einzelnen folgende Sonderzahlungen unterschieden: Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), Prämien (z.B. Qualitätsprämie, Pünktlichkeitsprämie), Provisionen, Tantiemen, Zulagen (z.B. Schmutzzulage, Gefahrenzulage).

Rechtlich fraglich kann z. B. sein, ob solche Sonderzahlungen im Einzelfall pfändbares Arbeitseinkommen für Gläubiger des Arbeitnehmers sind.
Bei Detailfragen zu Sonderzahlungen können Sie sich auch an die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline wenden.
Stand: 05.01.2011

   
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