Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind im Bereich des Arbeitsrechts einmalige Zahlungen an Arbeitnehmer. Hierbei gibt es verschiedene Unterscheidungen so z. B. danach, ob die Sonderzahlungen ausschließlich für die erbrachte Arbeitsleistung oder auch für die betriebliche Treue des Arbeitnehmers geleistet wird.
Des Weiteren werden im Einzelnen folgende Sonderzahlungen unterschieden: Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), Prämien (z.B. Qualitätsprämie, Pünktlichkeitsprämie), Provisionen, Tantiemen, Zulagen (z.B. Schmutzzulage, Gefahrenzulage).
Rechtlich fraglich kann z. B. sein, ob solche Sonderzahlungen im Einzelfall pfändbares Arbeitseinkommen für Gläubiger des Arbeitnehmers sind. Bei Detailfragen zu Sonderzahlungen können Sie sich auch an die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline wenden.
Stand: 05.01.2011
Volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach einem Streik Nürnberg (D-AH) - Legen die Beschäftigten eines Betriebs ihre Arbeit nieder, dann gibts für die Zeit des regulären Ausstands kein Geld mehr vom Arbeitgeber, sondern aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Wie aber steht es ...weiter lesen