Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sonderzahlung
Wird zum laufenden Arbeitentgelt eine Einmalzahlung aus bestimmtem Anlass geleistet, so ist auch von Sonderzahlung oder Sonderzuwendung die Rede. Die bekanntesten und wichtigsten sind das Weihnachts- und Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen, Gratifikationen und zusätzliche Monatsgehälter.
Ihre Rechtsgrundlage finden solche Zahlungen in der Regel in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen und in betrieblicher Übung. Es kann sich aber auch um eine zusätzliche freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handeln.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.01.2011
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