Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sicherheitsleistung
Im Rechtsverkehr passiert es häufig, dass eine Vertragspartei der anderen einen Kredit, z.B. in der Form eines Darlehens oder einer Stundung, einräumt. Der Kreditgeber hofft, dass der Kreditnehmer das Darlehen später zurückzahlen kann. Sofern der Kreditnehmer jedoch - häufig unvorhersehbar - leistungsunfähig, d.h. zahlungsunfähig, wird, fällt der Kreditgeber in der Regel mit seiner Forderung aus. Um einem solchen Fall vorzubeugen, kann er daher bei der Gewährung des Kredits eine Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Bürgschaft, einer Sicherungsgrundschuld, einer Hypothek, vom Kreditnehmer verlangen, auf die er zurückgreifen kann, wenn die Kreditrückzahlung gefährdet ist. Weitere Fragen zu diesem Rechtsthema beantworten Ihnen gerne die in diesem Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwälte der DEUTSCHEN ANWALTSHOTLINE in einem telefonischen Beratungsgespräch. Wählen Sie dazu einfach die oben gezeigte Rufnummer.
Stand: 07.12.2010
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