Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Selbsthilferecht

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Selbsthilferecht
(Zivilrecht)
0900-1 875 008-640
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Selbsthilferecht

Bei juristischen Fragen zum Thema Selbsthilferecht sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

   
Los geht´s: Selbsthilferecht

Selbsthilferechte sind sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht möglich und räumen dem Privaten ohne vorherige Inanspruchnahme hoheitlicher Gewalt, insbesondere eines gerichtlichen Verfahrens, unter besonderen, grds. eng auszulegenden Voraussetzungen ausnahmsweise die rechtliche Legitimation ein, eigenmächtig Interessen durchzusetzen.

Hintergrund des Selbsthilferechts ist stets eine besonders schutzwürdige Notlage, in welcher obrigkeitliche Hilfe nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig zu erlangen ist, um die durchsetzungsbedürftigen Interessen staatlich koordiniert zu verwirklichen.
Im Zivilrecht sind die näheren Voraussetzungen der Selbsthilfe insbesondere in den §§ 229ff. BGB für die Sicherung von Ansprüchen geregelt, wobei die §§ 562 b (für den Vermieter), 704 S. 2 (für den Gastwirt) und 859ff. (für den Besitzer) Spezialfälle der Selbsthilfe erfassen.
Aufgrund der Einheit der Rechtsordnung bewirken die zivilrechtlichen Selbsthilfetatbestände auch im Strafrecht eine die Rechtswidrigkeit ausschließende Wirkung. Dabei ist das Selbsthilferecht von anderen besonderen strafrechtlichen Rechtsfertigungstatbeständen (vgl. Notwehr, 32 StGB bzw. Notstand, § 34 StGB) abzugrenzen.
Interessante Beiträge zum Thema Selbsthilferecht

Kahlschlag per Kettensäge nicht erlaubt
Nürnberg (D-AH) - Wuchern Nachbars Sträucher in den eigenen Garten herüber, darf man die überstehenden Zweige abschneiden. Bevor man zur Heckenschere greift, muss man allerdings dem Eigentümer der nachbarlichen Gewächse eine ...weiter lesen

Ähnliche Themen:

Zivilrecht eigenmächtig Rechtsanwalt Selbsthilfe Notstand StGB 
Rechtswidrigkeit Insolvenzrecht Notwehr Ausbildungsbescheinigung 
Pensionsansprüche Rechtsnormen Pferderecht BGB Erstberatung 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Ralf Steinmeier
Rechtsanwältin
Daniela Sämann
Rechtsanwältin
Silke Fasterling
Rechtsanwalt
Gerd Finger
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum