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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Selbstauskunft

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Selbstauskunft

Bei juristischen Fragen zum Thema Selbstauskunft sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Zivilrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.

   
Hintergründe: Selbstauskunft

Unter einer Selbstauskunft wird in der Regel eine Auskunft über gespeicherte Daten eines Betroffenen verstanden, welche dieser selbst begehrt, um Klarheit über die bei der datenspeichernden Stelle registrierten Informationen zu erlangen, vgl. § 34 BDSG.

Praktisch bedeutsam ist insbesondere die vom Verbraucher gewünschte Selbstauskunft von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH). Gemäß § 34 V 1 BDSG hat die Auskunft grds. unentgeltlich zu erfolgen. Werden die personenbezogenen Daten allerdings geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung gespeichert, kann ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann, wobei das Entgelt über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen darf, vgl. § 34 V 2, 3 BDSG.

Ob die von der SCHUFA verlangte Gebühr i.H.v. derzeit 7,60 Euro für eine Selbstauskunft auf dieser Rechtsgrundlage gerechtfertigt ist, ist mithin streitbar.




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