Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema schwebend unwirksam
Der Begriff der schwebenden Unwirksamkeit ist eng verbunden mit dem Vertragsrecht. Er bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft geschlossen wurde, aber noch nicht belastbar ist. D.h. eine oder beide Vertragsparteien können Ihre Rechte aus dem Vertrag noch nicht einklagbar geltend machen, der Vertrag hat also erstmal quasi den Wert einer Absichtserklärung. Erst mit der Genehmigung durch einen Dritten wird der Vertrag wirksam und für die Parteien bindend. Wesentliche Bedeutung hat der Mechanismus der schwebenden Unwirksamkeit für Geschäfte mit in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Jugendlichen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 23.11.2010