Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schuldrechtsreform
Bereits seit den siebziger Jahren gab es eine verbreitete Einschätzung, dass das Verjährungs- und Schuldrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dringend einer gründlichen Reform bedürfe. Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001, auch schlicht Schuldrechtsreform genannt ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Diese Reform hat das Schuldrecht und das Verjährungsrecht des BGB umfassend reformiert.
Anlass der Reform war die Umsetzung von drei EG- Richtlinien. Die RL 1999/44/EG vom 25.5.99 über den Verbrauchsgüterkauf, die bis zum 31.12.2001 umzusetzen war. Die RL 2000/35/EG vom 29.06.00 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, Umsetzungsfrist 7.8.02. Und die RL 2000/31/EG vom 8.6.00 über den elektronischen Geschäftsverkehr, die bis zum 16.1.02 umzusetzen war. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 05.08.2011
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