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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schuldrecht

Das Schuldrecht ist ein eigenständiger Bereich des Zivilrechts, dessen Vorschriften sich im zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befinden. Es erstreckt sich über die §§ 241 bis 853 BGB. Im Wesentlichen regelt es die Entstehung, Gestaltung und Abwicklung von Schuldverhältnissen. Ein Schuldverhältnis berechtigt einen Gläubiger, von seinem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann alles Mögliche beinhalten, z.B. die Zahlung eines Geldbetrags, die Reparatur eines PKW oder die Unterlassung ehrabschneidender Behauptungen. Gläubiger und Schuldner müssen nicht geschäftsfähig jedoch rechtsfähig sein, und die geforderte Leistung muss zulässig sein, darf also nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sein. Beispiele: Ein noch geschäftsunfähiges Kind hat Unterhaltsansprüche gegen seinen Vater, auch wenn dieser wegen Demenz geschäftsunfähig ist. Und ein Kaufvertrag über verbotene Drogen ist selbstverständlich von vornherein nichtig.

Das Schuldrecht regelt insbesondere die sich aus verschiedenen Vertragsmodellen ergebenden Rechte und Pflichten aber auch sogenannte deliktische Ansprüche, z.B Ansprüche wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Für Fragen zum Schuldrecht stehen Ihnen unsere entsprechend spezialisierten Rechtsanwälte/innen gerne zur Verfügung.
Stand: 07.12.2010

   
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